Information zur Anrechnung des Rentenzuschlags

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Aufgrund des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz erhalten Personen, die aktuell eine Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erziehungsrente beziehen – unter bestimmten Voraussetzungen – ab dem 01.07.2024 einen Zuschlag zur Rente. Eine gesonderte Antragsstellung bei der Rentenversicherung ist nicht erforderlich. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt automatisch.

Berechtigte erhalten damit im Juli 2024 ergänzend zur allgemeinen Rentenanpassung zum 01.07.2024 einen Bescheid der Rentenversicherung. Der Zuschlag wird zunächst getrennt von der Rente ausgezahlt. Weitere Informationen zum Rentenzuschlag finden Sie hier*.

Der Zuschlag zur Rente ist bei der Berechnung des Bürgergeldes – wie auch die Rente – als Einkommen anzurechnen.

Bitte reichen Sie die Bescheide zur Rentenanpassung und zum Rentenzuschlag unverzüglich im Jobcenter ein. Nur so können unnötige Überzahlungen und Rückforderungen vermieden werden.     

*(externer Link)